Produkterläuterung:
Ein speziell für die Getränkebehandlung ausgesuchtes, chemisch reines Vitamin C Produkt. Chemische Bezeichnung:
L(+)‐Ascorbinsäure. E 300. Für Lebensmittel (beschränkte Verwendung).
Ercobin wirkt als ausgesprochen hochgradiges Oxidationsschutzmittel, das zwar nicht auf den nötigen SO2‐Gehalt im Wein
verzichten lässt, jedoch aufgrund seiner reduktiven Art eine bessere Aromaerhaltung ermöglicht. Darüber hinaus erhält und
intensiviert Ercobin typische Geschmacks‐ und Bukettstoffe des Weines. Folgende Effekte werden bei einer Ercobin‐Behandlung erzielt:
- Behandelte Weine entwickeln im Allgemeinen, mit kurzer Verzögerung nach der Füllung, das den Wein erst wertvoll
machende Bukett.
- Lang lagernde Qualitätsweine und Sekte lassen sich deshalb rassiger, frischer und fruchtiger verkosten. Besonders
vorteilhaft wirkt sich die Ercobin‐Behandlung bei säurearmen Weinen aus (je nach Traubensorte kann die Wirkung
jedoch zeitlich unterschiedlich eintreten).
- UTA‐Vorbeugung: Die als Welkeschutz in die Beere eingelagerte Indolessigsäure (IES) soll im Jungwein nicht über
verschiedene Zwischenstufen (wie z. B. Formylamino‐phenyl‐3‐oxo‐propionsäure) in das geruchlich störende
2‐Aminoacetophenon (AAP) zerfallen können. Davor schützt Ercobin (Vitamin C) nach Aussagen und Veröffentlichungen
vieler Wissenschaftler dauerhaft sehr gut. Die Zugabemenge sollte dazu 10 ‐ 15 g/100 L betragen und kurz nach der
1. Schwefelung zugegeben werden. Bei sehr starker UTA‐Neigung kann die Dosagemenge auch erhöht werden.
Der maximale Gehalt an Ascorbinsäure im Wein darf gesetzlich nicht über 250 mg/L (=25 g/100 L) liegen.
Zu berücksichtigen ist, daß die Bestimmung der freien SO2 bei Anwesenheit von Ascorbinsäure zu erhöhten Werten führt.
Eine Methode zur getrennten Bestimmung ist vorhanden. Zulässig nach Verordnung (EG) 934/2019 der EU‐Kommission.
Nationale Regelungen sind vom Anwender zu prüfen. Geprüft auf Reinheit und Qualität.
Dosage:
Die weinrechtlich höchstzulässige Vitamin C Menge im Wein in der EU beträgt 250 mg/L. Als Oxidationsschutz und zur
Aromaerhaltung sind oft Zugabemengen um 10 g/100 L ausreichend. Die vorzugsweise durch Vorversuche ermittelte Ercobin‐
Menge muss dem Gesamtgebinde in bereits aufgelöster Form zugegeben werden. Hierzu wird Ercobin in der mindestens
20fachen Weinmenge aufgelöst. Bei der anschließenden Zugabe zum Gesamtgebinde ist auf intensive Verteilung zu achten.
Wird Ercobin zur UTA‐Vorbeugung eingesetzt, sollte die Zugabe kurz nach der 1. Schwefelung erfolgen. Je nach UTA‐Neigung
können die Aufwandmengen variiert werden. Ercobin entwickelt seine Eigenschaften als hochgradiges
Oxidationsschutzmittel erst dann, wenn ausreichend freie SO2 im Wein enthalten ist.
Ein stabiler freier SO2‐Gehalt von mindestens 30 mg/L sollte deshalb im Wein eingehalten werden.