Dosage:
Die weinrechtlich höchstzulässige Vitamin C Menge im Wein in der EU beträgt 250 mg/L. Als Oxidationsschutz und zur Aromaerhaltung sind oft Zugabemengen um 10 g/100 L ausreichend. Die vorzugsweise durch Vorversuche ermittelte Ercobin‐ Menge muss dem Gesamtgebinde in bereits aufgelöster Form zugegeben werden. Hierzu wird Ercobin in der mindestens 20-fachen Weinmenge aufgelöst. Bei der anschließenden Zugabe zum Gesamtgebinde ist auf intensive Verteilung zu achten.
Wird Ercobin zur UTA‐Vorbeugung eingesetzt, sollte die Zugabe kurz nach der 1. Schwefelung erfolgen. Je nach UTA‐Neigung können die Aufwandmengen variiert werden. Ercobin entwickelt seine Eigenschaften als hochgradiges
Oxidationsschutzmittel erst dann, wenn ausreichend freie SO2 im Wein enthalten ist.
Ein stabiler freier SO2‐Gehalt von mindestens 30 mg/L sollte deshalb im Wein eingehalten werden.
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